Schrottimmobilien bewohnbar machen – Eigentümer in die Pflicht nehmen

Eine Kommune hat die Möglichkeit durch ein Baugebot nach §176 BauGB (Baugesetzbuch) einen Immobilieneigentümer zu verpflichten, sein Grundstück innerhalb einer angemessenen Frist entsprechend den Vorgaben eines Bebauungsplans zu bebauen. Dies kann sich auf unbebaute, geringfügig bebaute oder nicht plankonform bebaute Grundstücke beziehen.

Die Linke Bremerhaven sieht die Umsetzung von Baugeboten als sinnvolle Maßnahme an, wenn Eigentümer ihre Häuser zu Schrottimmobilien verkommen lassen und damit unbewohnbar machen. Deshalb fordert Die Linke Bremerhaven den Magistrat auf, das Instrument des Baugebots in Zukunft anzuwenden, wenn Eigentümer von Schrottimmobilien über Jahre hinweg keine Maßnahmen unternehmen, ihre Immobilie zu sanieren. Grundstücke und Immobilien sollen den Bürger*innen unserer Stadt Wohnraum bieten und nicht zur Spekulation genutzt werden.

Muhlis Kocaaga, Abgeordneter in der StVV: „Das Baugebot nach §176 BauGB gibt den Kommunen ein faires rechtliches Mittel an die Hand, mit demsie Eigentümer dazu verpflichten können, ihre Immobilien in einen bewohnbaren Zustand zu bringen.

Muhlis Kocaaga hat hierzu eine Anfrage an den Magistrat gestellt, welche in der kommenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.12.2025 beantwortet wird.