
Der OTB ist schon lange tot, nun ist es amtlich!
Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat am Dienstag die erstinstanzliche Entscheidung vom Mai 2016 bestätigt: Für den Offshore-Terminal Bremerhaven gibt es keine heute noch gültige wirtschaftliche Begründung, die den Eingriff in Natur- und Gewässerschutz rechtfertigen würde. Der Planfeststellungsbeschluss von 2015 ist damit endgültig unwirksam und aufgehoben worden. Das Nachbessern des Verfahrens, wie seither von der Hafenbehörde angestrebt, ist nun nicht mehr möglich.
Bereits in den Koalitionsverhandlungen hatte die rot-grün-rote Regierungskoalition entschieden, dass das OTB-Projekt nicht mehr aktiv betrieben wird. Die angesparten Rücklagen sollen entsprechend für andere Projekte aufgelöst werden, die Bremerhaven und den Häfen tatsächlich nützen. „Das war eine weise Entscheidung, die auf der Linie der jetzigen Einschätzung des Gerichts liegt“, sagt Janßen. „Bremerhaven braucht auch weiterhin Investitionen und eine aktive wirtschaftsstrategische Unterstützung durch das Land. Aber für sinnvolle Vorhaben und nicht für Fantasieplanungen, die am Ende nur noch symbolischen Wert haben“, kommentiert der Bremerhavener Bürgerschaftsabgeordnete Nelson Janßen. Mehr
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