Digitale Sitzungen müssen realisiert werden

Große Bereiche des gesellschaftlichen Lebens sind durch die Maßnahmen zur Pandemieeindämmung von gravierenden Einschränkungen betroffen. Auch demokratische Prozesse und deren Gremien sind seit Beginn der Pandemie stark in Mitleidenschaft gezogen worden. Dies wirkt sich ebenfalls massiv auf die Abläufe der kommunalen Ebene der Politik aus. So drohen aktuell Umlaufverfahren die politische Debatte abzulösen.

Die Digitalisierung bietet aktuell die einzig sichere Möglichkeit, das gesellschaftliche Leben nicht zum völligen Erliegen kommen zu lassen. Spätestens mit dem starken Anstieg der Infektionszahlen im Herbst wäre es notwendig gewesen, Lösungen für die Digitalisierung der Kommunalpolitik umzusetzen, um so den stadtrelevanten Themen und drängenden Problemen weiterhin gerecht werden zu können.

Petra Brand, Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, spricht sich für eine schnellstmöglich Änderung der Geschäftsordnung der StVV aus, da in einer demokratischen Gesellschaft die Möglichkeit der politischen Debatte stets gewährleistet sein muss. Die Entscheidungen per Umlaufverfahren abzustimmen ersetzen keine lebendige Debatte.

In Fachausschüssen findet die für öffentliche Belange relevante Diskussion statt und sie bilden ein nicht zu ersetzendes Instrument für die politische Debatte. Auch wenn der 4. März als Termin für die nächste Präsenzsitzung der StVV festgelegt wurde, macht die Pandemie eine zuverlässige Planung weiterhin unmöglich. „Daher ist es trotz des Wunsches eine StVV in Präsenz abzuhalten“, so Petra Brand, „momentan nicht klar, ob diese auch so stattfinden kann. Es kann aktuell nicht mit Bestimmtheit gesagt werden, wann die Geschäftsordnung in einer Präsenzsitzung geändert werden kann. Somit muss eine alternative Lösung in Erwägung gezogen werden.“

„Wir, als Fraktion DIE LINKE,“ so Petra Brand, „tragen die Entscheidung, die am Montag in der Interfraktionellen Sitzung beschlossen wurde, mit. Wir sprechen uns aber mit Nachdruck dafür aus, das Mittel der Notverordnung bis zur endgültigen Änderung der Geschäftsordnung anzuwenden. Über die Notverordnung“, so Petra Brand weiter, „können wir digitale Sitzungen mit Abstimmberechtigung durchführen. Darüber hinaus, wäre ein Austausch mit der bremischen Bürgerschaft wünschenswert, die unseres Wissens nach ohne eine Änderung der Geschäftsordnung digitale Sitzungen mit Abstimmberechtigung abhalten. Wir rufen den Magistrat dazu auf, sich über diese Möglichkeiten bis zur nächsten Interfraktionellen Sitzung zu verständigen und dies zur Abstimmung zu bringen. Die Betonung der Hohen Bedeutung der Arbeit der Stadtverordnetenversammlung für die Demokratie muss mit einer gangbaren Lösung Rechnung getragen werden.“