Auf den Unterseiten informieren wir Sie über:
- >>> die Möglichkeit eine Geldspende
- >>> die Möglichkeit einer Plakatspende
- >>> die Beantwortung von Wahlprüfsteinen
- >>> unsere Wahlprogramme für die Bremische Bürgerschaft
- >>> unsere Wahlplakate
Das Wahlsystem im Land Bremen >>>
Bei den Landtags- und Kommunalwahlen wird seit der Wahl 2011 das gleiche Wahlsystem, eine mit der Personenwahl verbundene Verhältniswahl, angewendet.
Jede und jeder Wahlberechtigte hat pro Wahlart fünf Stimmen, die gleich viel zählen. Diese fünf Stimmen können entweder einem Wahlvorschlag oder einzelnen Wahlbewerber:innen auf den Wahlvorschlägen gegeben werden. Sie können zudem beliebig angehäuft (Kumulieren) und auf verschiedene Wahlvorschläge verteilt werden (Panaschieren), jede Kombination ist zulässig.
Jeder Wahlvorschlag und jede Kandidatin bzw. jeder Kandidat kann also zwischen null und fünf Stimmen erhalten, solange insgesamt nicht mehr als fünf Stimmen vergeben werden. MEHR