Kurdische Menschen in Bremen vor als diskriminierend empfundenen Durchsuchungen schützen

Die Hamburger Staatsanwaltschaft ließ in dieser Woche mehrere Objekte in Bremen durchsuchen, darunter Wohnungen, Vereinsräumlichkeiten und kurdische Gastronomiebetriebe. Die Ermittlungen erfolgten auf Grundlage des rechtstaatlich problematischen §129b StGB und Einschätzungen des Verfassungsschutzes.

Cindi Tuncel, Sprecher für Integration der Fraktion DIE LINKE in der Bremischen Bürgerschaft, kritisiert dieses Vorgehen: „Viele Bremer Kurd*innen fühlen sich stigmatisiert und in eine Ecke gedrängt, weil ihre ehrenamtliche politische Arbeit pauschal kriminalisiert wird. Diesen Generalverdacht gegen kurdische Menschen lehnen wir ab, er schadet der Integration und der politischen Teilhabe und wirkt diskriminierend. Kurdische Oppositionelle in Deutschland dürfen nicht weiter mit den Mitteln der Geheimdienste überwacht werden.“

Der LINKEN-Abgeordnete Muhlis Kocaaga ergänzt: „Diese Durchsuchungen in Bremen durch die Hamburger Behörden wirken auf die Betroffenen und ihre Familien bedrohlich und sollen offensichtlich einschüchtern. Aus meiner Sicht sollte die kurdische Community, die viel für die Bremer Zivilgesellschaft leistet, anerkannt und politisch eingebunden werden. Bewaffnete Durchsuchungen von Imbissen und ähnlichen Betrieben helfen überhaupt nicht, sondern wirken ausschließend.“