Förderung von naturnahen Gärten und Beschluss eines Ortsgesetzes zum Verbot von sogenannten "Schottergärten"!
Die Notwendigkeit, in Stadtgebieten Grünflächen zur Erhaltung des Lebensraumes von Insekten, Singvögeln und anderen nützlichen Tieren zu bewahren wird immer deutlicher.
Der Erhalt der Artenvielfalt, die Reduzierung der Bodenversiegelung zur Schaffung von Versickerungsflächen bei Starkregen sowie die positive Beeinflussung des Stadtklimas durch Grünflächen wird von vielen Kommunen inzwischen mit einem Verbot von sogenannten "Schottergärten" angestrebt.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Die Bauvorschriften sind durch ein Ortsgesetz zu ergänzen und durchzusetzen. Nicht überbaute Grundstücksflächen, die nicht als Stellplätze, Terrassenflächen, Wege genutzt werden, sind als Garten zu gestalten. Als Garten gelten Flächen mit Rasen, Wiese, Beete mit Bäumen, Sträuchern oder Blumen. Flächen mit Schotter- oder Kiesbedeckung, in denen nur vereinzelt Büsche oder Bäume stehen, gelten nicht als Garten. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Unkrautvernichtern im privaten Garten, insbesondere Glyphosat haltige Mittel, wird verboten.
2. Das Umweltschutzamt Bremerhaven soll einen verständlichen Leitfaden für eine naturnahe Gartengestaltung erarbeiten, der allen Gartenbesitzern zur Verfügung gestellt wird: - Auflistung von ökologisch wertvollen Pflanzen, die in Bremerhavener Gartencentern zu finden sind und die der Förderung der Artenvielfalt von Insekten, Singvögeln und anderen Kleintieren dienen - Anregungen für eine Gartengestaltung zur Schaffung von Lebensräumen von Igeln und anderen nützlichen Tieren.