Klärung der Vorwürfe über Rechtsverstöße auf der Deponie Grauer Wall

Petra Brand

Die Bürgerinitiative BIKEG erhebt seit Jahren den Vorwurf, dass der Planfeststellungsbeschluss zur Deponieerweiterung (2012) auf falschen Annahmen beruhe und der Betrieb der Deponie Grauer Wall gegen die gesetzliche Deponieverordnung zum Schutz des Grundwasserschutz verstoße.

Die Fraktion der Linken hat die Vorwürfe geprüft. Aus den eingesehenen Planungsunterlagen und Gutachten gehen folgende Verstöße gegen die gesetzliche Deponieverordnung hervor: - die Deponie liegt mit ihrer Basis unterhalb des freien Grundwasserspiegels - die nach der Deponieverordnung geforderte Abdichtung zum Grundwasser ist mangelhaft - der Abwassergraben für belastete Deponiesickerwässer ist zum Grundwasser hin nicht abgedichtet und weist nicht das vorgeschriebene Abflussgefälle auf Entgegen der vielfach geäußerten Behauptung, dass die Deponie bisher keine Auswirkungen auf die Umwelt gehabt habe, werden deponietypische Schadstoffe schon seit 2010 im Grund- und Sickerwasser gefunden und sind in Gutachten dokumentiert.

Die Zuordnung der Deponie Grauer Wall zu einer mindergiftigen Deponie der Abfallklasse 1 durch die Genehmigungsbehörde ist aufgrund von Dokumentationen und des Auftretens von krebserregenden PAK, BETX und Schwermetallen im Grund- und Sickerwasser in Zweifel zu ziehen.

Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, zeitnah die erhobenen Vorwürfe unter Beteiligung des Bau- und Umweltausschusses, des Umweltschutzamtes, des Rechtsamtes und des Deponiebeirates mit Hilfe der dem Planfeststellungsbeschluss zugrunde liegenden Planungsunterlagen und allen vorliegenden Gutachten rechtsverbindlich und vollständig zu klären. Sollten sich Verstöße gegen die Deponieverordnung bewahrheiten, ist die Genehmigungsbehörde in Bremen aufzufordern, die Deponie so lange zu schließen, bis die Deponie gesetzeskonform betrieben werden kann.